Umweltschutz

Entsorgung & Umweltschutz

Chris Modellbahnwelt ist bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nach § 9 VerpackG unter der Registrierungsnummer DE2253469962637 registriert

Batterien/Akkumulatoren

Batteriegesetz - BattGDas Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Betroffen von dieser gesetzlichen Regelung sind alle Arten von Batterien und Akkus, unabhängig von ihrer Größe, Masse, stofflichen Zusammensetzung oder Verwendung.

Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht im Hausmüll erfolgen, daher sind Batterien und Akkus mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind zusätzlich mit den Symbolen Pb = enthält Blei, Cd = enthält Cadmium oder Hg = enthält Quecksilber gekennzeichnet. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den vorhandenen Sammelsystemen Batterien und Akkus zur umweltverträglichen Entsorgung und Wiederverwertung zu überlassen. Hierdurch können wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Eisen, Nickel, Mangan, Zink etc. zurückgewonnen und negative Auswirkungen auf die Umwelt, oder die Gesundheit vermieden werden.

Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.

Batterien und Akkus können bei allen Kommunalen Sammelstellen oder im Handel kostenlos abgegeben werden. Auch wir nehmen Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich zurück. Diese können ausreichend frankiert an folgende Adresse gesendet werden:

Chris ModellbahnweltBatterieentsorgungFinkenstraße 1

D-84175 Gerzen

ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden und sind daher mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Elektroaltgeräte können aber wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Kupfer, Eisen, Silber, Kunststoff, Glas, etc., enthalten, die wiederverwendet werden können. Daher verpflichtet das ElektroG die Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektrogeräte.

Verbraucher können Elektroaltgeräte kostenfrei entweder bei allen kommunalen Sammelstellen oder bei den Rücknahmestellen unseres Systempartners Interseroh in Ihrer Umgebung abgegeben werden.

Wir haben lnterseroh damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß § 17 ElektroG durchzuführen. lnterseroh betreibt zu diesem Zweck ein flächendeckendes Netzwerk an Rücknahmestellen, an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben können. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.interseroh.de/weee-annahmestellen.

Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

Kleingeräte (= keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen an den Rücknahmestellen abgegeben werden.

Großgeräte (= mindestens eine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen im Tausch „Alt gegen Neu" an den Rücknahmestellen abgegeben werden - das heißt: Haben Sie ein Neugerät bei uns gekauft, dürfen Sie ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, an einer der Rücknahmestellen abgeben, sofern Sie den Kauf des Neugerätes gegenüber der Rücknahmestelle entsprechend nachweisen können. Um diesen Nachweis erbringen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät (Kühlgerät, Waschmaschine, Elektroherd, Fernseher, etc.) bitte zusammen mit einer Kopie der Rechnung für das erworbene Neugerät per Email an lnterseroh unter weee-annahmestellen@interseroh.com. Oder kontaktieren Sie Interseroh telefonisch unter der Rufnummer 02203/ 9147 1850.

lnterseroh prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes an einer der lnterseroh-Rücknahmestellen berechtigt sind.

Ist dies der Fall, stellt lnterseroh Ihnen einen ebenfalls per Email einen Beleg zur Verfügung, der mindestens folgende Informationen enthält:

- Kaufdatum + Geräteart des Neugerätes - lnterseroh-Vertragsnummer des Auftraggebers - lnterseroh-Logo - möglicher Rückgabezeitraum

Mit dem ausgestellten Beleg können Sie nun Ihr Altgerät an einer der lnterseroh-Rücknahmestellen in Ihrer Nähe kostenlos abgeben.

Bitte beachten Sie: Bei fehlendem Beleg ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen.

Die Rücknahmestelle kann auch die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG). Bitte stellen Sie sicher, dass vor der Rückgabe von Elektroaltgeräten, wie z. B. Handys, Laptops, oder Computern alle persönlichen Daten gelöscht wurden. Entnehmen Sie bitte vor der Rückgabe des Gerätes auch alle Verbrauchsmaterialien, z. B. Staubsaugerbeutel, Batterien, Akkus, und führen diese separat der Entsorgung zu. Betroffen durch die Regelungen des ElektroG sind die meisten Elektro- und Elektronikgeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom, oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Die Elektro- und Elektronikgeräte werden im Anhang des Gesetzes in 10 Kategorien eingeteilt. Darunter fallen Geräte wie z. B. Kühlschränke, Computer, Rundfunkgeräte, Handys, Uhren, Kaffeemaschinen, Toaster, Staubsauger, etc..

GASLAMPEN

Entsorgung Gasentladungslampen

Die Rückgabe und Entsorgung von Gasentladungslampen wird ebenfalls durch das ElektroG geregelt. Gasentladungslampen sind z. B. Energiesparlampen, Kompaktleuchtstofflampen (mit und ohne Vorschaltgerät), stabförmige Leuchtstofflampen, LED-Lampen mit standardisierter Fassung (Retrofit Lampen, LED-Röhren), Halogen-Metalldampflampen, Neon-Lampen. Da Gasentladungslampen Schadstoffe enthalten können, sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.Hierdurch wird eine umweltverträgliche Entsorgung der Schadstoffe gewährleistet und sichergestellt, dass wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Glas und Metalle, zurückgewonnen werden. Gasentladungslampen können Verbraucher kostenfrei bei allen Kommunalen Sammelstellen oder dem Schadstoffmobil abgeben. Zusätzliche Rücknahmestellen unseres Systempartners in Ihrer Umgebung finden Sie unter www.Interseroh.de/weee-annahmestellen.

Bitte transportieren Sie Gasentladungslampen bruchsicher, damit keine Schadstoffe freigesetzt werden. Glüh- und Halogenlampen gehören nicht in den Glascontainer, da die feinen Metalldrähte nur schwer vom Glas zu trennen sind. Entsorgen Sie diese bitte deshalb über den Hausmüll. Was tun, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht

Wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht, besteht die Möglichkeit mit gesundheitsschädlichem Quecksilber in Kontakt zu kommen. Bitte beachten Sie für diesen Fall die folgenden Regeln, um so wenig wie möglich mit Quecksilber in Berührung zu kommen:

  • Lüften Sie den Raum für ca. 15 Minuten. Verlassen Sie den Raum während dieser Stoßlüftung. Am besten die Heizung oder Klimaanlage ausschalten.
  • Kehren Sie alle größeren Teile der Lampe zunächst mit einem steifen Papier oder Karton zusammen und geben diese in ein verschließbares Gefäß (z. B. Schraubglas, oder feste, verschließbare Plastiktüte). Vorsicht, dass Sie sich nicht an den Glasscherben schneiden.
  • Um kleine Stücke und Staub aufzunehmen verwenden Sie bitte ein angefeuchtetes Haushaltstuch oder Klebeband. Verpacken Sie die Reinigungsutensilien zusammen mit den Lampenresten in einem luftdichten Gefäß.
  • Im Anschluss an alle Reinigungsmaßnahmen lüften Sie noch einige Zeit und waschen gründlich die Hände.
  • Entsorgen Sie die zerbrochenen, wie Ihre ausgedienten Energiesparlampen bei der nächsten Sammelstelle für Altlampen.Weiterführende Informationen zu diesem Thema und auch Sammelstellen finden Sie unter http:/www.lightcycle.de/verbraucher

VERPACKUNGSMATERIAL

Verpackungsgesetz - VerpackGDie VerpackG strebt an Abfälle aus Verpackungen zu reduzieren, bzw. die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Daher dürfen Verpackungen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe der Verpackungen über die vorhandenen Sammelsysteme, z. B. Papiertonne, Gelber Sack, etc., verpflichtet, da viele Verkaufsverpackungen wiederverwendet werden können. Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, nur hochwertiges Verpackungsmaterial zu verwenden, das aus recyclingfähigem und umweltverträglichem Material besteht. Damit ist die Ware auf dem Weg zu Ihnen optimal geschützt.